Hundeführerschein & Co – Anforderungen an die Hundehalter

Früher war alles einfacher…
Ob es auch wirklich besser war, darüber kann man sich wohl quasi unendlich streiten. Tatsache ist aber nun mal, dass es heute nicht mehr einfach mit Hund anschaffen und Hundesteuer anmelden getan ist.

In Folge vermehrter Angriffe sogenannter Kampfhunde und Co. hat der Gesetzgeber irgendwann eingegriffen und über diverse Maßnahmen sind wir nun mittlerweile beim Hundeführerschein angekommen. Was das eigentlich ist und was man sonst noch so als Hundehalter von Gesetzes-wegen beachten/einhalten muss, möchte ich heute mal klären.
Dat wird wat länger… sorry… aber dafür mal alles an einer Stelle.

…und das findet ihr hier (mit einem Klick kommst du zum entsprechenden Abschnitt, sollte nur der dich interessieren):

Der Hundeführerschein

Die Grundidee ist eigentlich richtig gut… ABER: Der Staat ist auch hier ein Mal mehr schlichtweg inkonsequent. Das geht schon mal damit los, dass man erst Mal schauen muss, ob man in seinem Bundesland überhaupt einen braucht bzw. unter welchen Voraussetzungen und in welcher „Ausführung“. Während in Niedersachsen am 1. Juli 2013 die Pflicht für einen Hundeführerschein generell eingeführt wurde, ist dieser in anderen Bundesländern z.B. nur für bestimmte Rassen vorgeschrieben. Auch über Art und Umfang der Prüfung(en) ist man sich keineswegs einig. In Niedersachsen ist der Hundeführerschein immer zweiteilig: Sachkundeprüfung – die Theorie vor der Anschaffung eines Hundes und spätestens 1 Jahr später die praktische Prüfung Hund und Hundehalter. Eine Wesensprüfung des Tieres wiederum ist nur bei bestimmten Rassen gefordert und selbst dann nicht immer verpflichtend. Da kommt es auf die eigene Kommune, sprich Stadt/Landkreis, an.
Ob man also einen Hundeführerschein machen muss oder nicht, kommt darauf an wo ihr lebt. Heißt aber auch: solltet ihr umziehen und dabei das Bundesland wechseln, kann es passieren, dass der Hundeführerschein nachgemacht werden muss.

Informieren kann man sich natürlich erst mal im INet. Ich rate aber dazu vor allem euer Gemeindebüro/Stadtbüro, Abteilung Hundesteuer, zu kontaktieren. Fragt ganz gezielt und am Besten mehrfach nach was genau ihr alles braucht. Auch die Hundeschulen in eurem Umfeld sind immer super Informationsquellen. Viele haben die korrekten Infos schon auf ihren Webseiten stehen.

Im Zuge der Klärung des Hundeführerscheins erledigt sich i.d.R. auch gleich die Frage ob und inwiefern eine Hundeschule vorgeschrieben ist. Auch das, wer erwartet denn hier nun anderes, ist natürlich länderspezifisch bzw. sogar von der jeweiligen zuständigen Kommune abhängig.

…und wozu ist so ein Hundeführerschein gut?

Generell war die Idee, dass die Hundehalter nicht völlig planlos einen Hund anschaffen, schon gar nicht von Rassen, die eine erfahrene Hand brauchen. Daher sollte ein gewisses Grundwissen vorausgesetzt werden, welches eben geprüft werden soll. Da Theorie und Praxis bei vielen Menschen aber ein Unterschied von ganzen Universen machen kann, wird vor allem der Umgang mit dem Hund sowie das Verhalten von Halter und Hund als Team geprüft. Etwas zu wissen ist nun mal nicht immer gleichbedeutend mit umsetzen können.

Der Hundeführerschein fördert also das Miteinander von Hund und Hundehalter und sorgt für mehr Wissen unter den Hundehaltern. Gut so! … Wenn es nicht so uneinheitlich geregelt wäre…

Unabhängig davon ob ein Hundeführerschein in deinem Bundesland nun gefordert wird oder nicht: Man kann einen solchen auch freiwillig machen. Fragt einfach mal in eurer Hundeschule vor Ort oder beim VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) nach.

Tipp: Manche Hundehaftpflichtversicherer gewähren Nachlässe auf den Beitrag, wenn man einen Hundeführerschein vorweisen kann.

Die Hundeschule

Hundeschule ist generell erst Mal keine Pflicht. Im Zuge des Hundeführerscheins und den jeweiligen Regelungen kann eine solche aber zur Pflicht werden. Gleiches kann bei der Anschaffung so genannter „gefährlicher“ Rassen zum Thema werden.

Hundeschule tut nicht weh. Hundeschule macht Spaß.
Eine Hundeschule bietet eine ganze Menge Vorteile. Auch den Profis unter den Hundehaltern. Ganz besonders dann, wenn du dir einen Welpen anschaffst. Denn ein Welpe kommt i.d.R. mitten in der Prägephase zu dir. Gerade jetzt sind viele (Umwelt-)Reize und der Kontakt zu anderen Hunden, vor allem auch gleichaltrigen, sehr wichtig. Wo sonst als in einer Hundeschule findest du das alles auf einem Fleck? Eine gute Hundeschule setzt nämlich genau da an, wo der Welpe aus dem gewohnten Kreis aus Mama, Geschwisterchen und Halterfamilie heraus gerissen wurde. Hier darf er spielerisch auch weiterhin all das lernen, was ihn später zu einem selbstsicheren und ausgeglichenen Hund machen wird und so ganz nebenbei wird das Team Hund-Mensch auch gefördert und gefestigt.

Auch ältere Hunde profitieren von einer Hundeschule. Gute Hundetrainer können deinen vierpfotigen Familienzuwachs meist besser einschätzen als du und wissen wie man sich das Vertrauen der Fellnase erarbeiten und erhalten kann. Davon abgesehen schadet es garantiert nicht wenigstens die Grundkommandos zu festigen, sofern die nicht sowieso noch erlernt werden müssen. Ja, es kostet Geld. Aber langfristig gesehen ist es eine der besten Investitionen, die man in ein glückliches Hundeleben investieren kann.

Hundeschule hat rein gar nichts mit Hilfe für unwissende Dummbeutel zu tun! Hundeschule hat was mit der eigenen Verantwortung gegenüber einem Wesen zu tun, welches dir, im Idealfall, für eine verdammt lange Zeit ein treuer Begleiter und Seelenfreund sein wird.

…und Freunde unter den anderen Hundehaltern kann man auch finden. Gleichgesinnte sind doch nie verkehrt. smile

Die Hundehaftpflicht

Auch hier gilt: Ob du verpflichtet bist eine abzuschließen kommt allein darauf an wo du und deine Fellnase wohnst! In manchen Bundesländern kommt es nur darauf an wie groß dein Hund ist/wird oder welcher Rasse er angehört oder erst dann, wenn dein Hund auffällig geworden ist.
Tatsächlich gibt es (Stand Juli 2017) nur 6 Bundesländer, in denen eine Hundehaftpflichtversicherung generell vorgeschrieben ist:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Brandenburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Schleswig-Holstein

In folgenden Bundesländern gilt die Pflicht mit den genannten Voraussetzungen:

  • Nordrhein Westfalen: Hunde, deren Körpergröße 40 cm überschritten haben
  • Sachsen-Anhalt: Verpflichtung nach Rassenliste
  • Baden Würtemberg, Bayern, Rheinland Pfalz: Verpflichtung nach Bescheinigung einer Auffälligkeit des Hundes
  • Bremen, Hessen, Saarland, Sachsen: Nur bestimmte Rassen und Hunde
  • Mecklenburg-Vorpommern: keine Verpflichtung aber empfohlen

(Irrtümer vorbehalten und ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Mir ist es, ehrlich gesagt, schleierhaft, warum es nicht generelle Pflicht ist. Mein Hund braucht sich doch nur mal erschrecken und z.B. vor ein Auto hüpfen (und JA(!), das kann auch an der Leine passieren!) und schon haben wir den Salat. Was viele nicht bedenken ist folgende Tatsache:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 833 zur Haftung des Tierhalters.
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Ihr seid also dran, wenn was passiert. Das kann verdammt teuer werden. Der Beitrag zu einer Hundehaftpflicht liegt aber dementgegen pro Jahr bei um die 45-50 €. Das sind keine 5 € pro Monat. Die sollten für jeden drin sein.
Davon mal abgesehen: Spätestens wenn ihr in eine Hundeschule möchtet oder vielleicht sogar Hundesport machen wollt (Agility & Co.) wird eine solche vorausgesetzt und ich finde das auch gut so.

Die Hundekrankenversicherung

Die ist keine Pflicht. Lasst euch da nicht irritieren! Unlautere Versicherer behaupten es ganz gerne mal aber keiner muss eine Hundekrankenversicherung abschließen.
Eine Versicherung macht auch nur bedingt Sinn. Habe ich einen relativ jungen und kerngesunden Hund, dann wird die Versicherung nur ziemlich teuer, ohne dass es sich lohnt. Wer trotzdem lieber ein bisschen vorsorgen will, für den Fall der Fälle: Legt ein Sparbuch an, überweißt in regelmäßigen Abständen einen festen Betrag  und tastet es nur in eben dem hoffentlich nie eintretenden Notfall an. So spart ihr eine Menge Geld, kriegt noch ein paar Zinsen nebenbei und sollte es doch zum Fall der Fälle kommen, habt ihr trotzdem ein Polster.
Auch für eine Senior-Fellnase muss eine Krankenversicherung nicht unbedingt zweckmäßig sein. Am besten unterhaltet ihr euch da einfach mal mit eurem Tierarzt. Der kann Risiken meist sehr viel besser abschätzen.

Chip und Registration

Wieder so ein Thema, welches nicht einheitlich geregelt ist.

Ein kurzes Wort zum Chipen selbst:
Es gibt Zeitgenossen da draußen, die schreien Zeter und Mordio von wegen Tierquälerei! FALSCH!
Ich bin heilfroh, dass es die Chips gibt! Ich kann mich noch gut erinnern, als meine kleine Trixi damals tätowiert wurde. DAS grenzt an Tierquälerei! Das kleine Würmchen, noch nicht ganz 3 Monate alt, musste in Vollnarkose gelegt werden um überhaupt tätowieren zu können. Danach dauerte es natürlich noch bis die Tätowierung abgeheilt war. Sie bekam für ein paar Tage einen Kragen, damit sie sich nicht kratzte. …und dann, nach ein paar Jahren, mussten wir nachtätowieren lassen, da die Nummer nicht mehr einwandfrei zu entziffern war. Der ganze Mist von vorne!

Beim Chip hingegen ist es nichts weiter als ein kleiner Pieks mit einer Nadel. Genauso einfach und schnell wie eine Impfung. Fertig und nie wieder dran denken müssen. Das Implantat sitzt direkt unter der Haut, wo es sehr schnell mit dem umliegenden Gewebe verwächst, stört nicht, juckt nicht, wandert nicht, macht nichts. Es sammelt keine Daten, wie so manche behaupten, oder sendet irgendwas. Da ist ein Herzschrittmacher, den es auch für Hunde gibt, weitaus belastender und gegen den hätte wohl kaum ein Hundehalter etwas…

Ich appelliere dringend an euren gesunden Menschenverstand: Lasst eure Fellnase bitte bitte chipen und nicht tätowieren! UND das bitte von eurem/einem Tierarzt! Unfassbar aber es gibt tatsächlich noch andere Stellen, wo man seine Fellnase chipen lassen kann… no further comment.

So. Soweit dazu.
Wie gesagt, auch dieses Thema ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt. Weder was das Chipen an sich betrifft, noch die Pflicht zur Registration der Chipnummer. Besser noch: Es gibt nicht mal eine bundeseinheitlich vorgeschriebene Registrationsstelle – was ja noch Sinn machen würde – nein, auch das ist je nach Bundesland anders geregelt.
Ein Chip ohne Registration ist natürlich irgendwie unsinnig. Schließlich dient der Chip ja dazu, Hund und Halter einander zuordnen zu können. Dementsprechend kannst du schon mal davon ausgehen: Herrscht in deinem Bundesland Chip-Pflicht, dann muss auch registriert werden. Nur das Wo ist dann halt die Frage. Da hilft nur nachfragen. Z.B. bei deinem Tierarzt, deiner Hundeschule oder eben bei den Ämtern deiner Stadt.
Davon abgesehen empfehlen sich zusätzlich vor allem auch die Registratur-Stellen von Tasso, IFTA sowie das Deutsche Haustierregister. Ich habe meine Fellnasen von jeher immer bei Tasso gemeldet, seit es die gibt. Auch Dandy ist dort schon registriert und wird wohl bald seine Tasso-Marke bekommen.

Klären wir mal wo nun gechipt werden muss und wo nicht.
Folgende Liste ist Stand Juli 2017 – Irrtümer vorbehalten und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Baden Würtemberg:
    Pflicht nur bei „gefährlichen Hunderassen“ und der Chip sollte vor Beantragung der Erlaubnis zur Haltung gesetzt worden sein. Bei allen anderen Rassen reicht eine Tätowierung.
  • Bayern:
    Chip ist nicht pflicht, dann muss der Hund aber tätowiert sein.
  • Berlin:
    Generelle Pflicht für alle Hunde
  • Brandenburg:
    Nur Hunde mit einer Größe ab 40 cm und einem Gewicht über 20 kg oder als gefährlich eingestufte Hunde müssen gechipt werden.
  • Bremen:
    Nur Hunde der als gefährlich eingestuften Rassen müssen gechipt sein.
  • Hamburg:
    Ausnahmslos alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat müssen gechipt sein.
  • Hessen:
    Hunde, die als gefährlich gelten, müssen gechipt sein. Der Chip darf hier ausschließlich von einem Tierarzt gesetzt werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern:
    Alle als gefährlich eingestuften Hunde müssen gechipt sein. Alternativ wird auch eine Tätowierung der Zuchtregister-Nummer anerkannt.
  • Niedersachsen:
    Alle Hunde ab dem 6. Lebensmonat müssen gechipt sein.
  • Nordrhein Westfalen:
    Hunderassen, die vom Landeshundegesetz als gefährlich eingestuft werden, müssen spätestens ab dem 3. Lebensmonat gechipt sein.
  • Rheinland Pfalz:
    Nur von den Behörden als gefährlich eingestufte Hunde müssen gechipt sein.
  • Saarland:
    Nur von den Behörden als gefährlich eingestufte Hunde müssen gechipt sein.
  • Sachsen:
    Hier gibt es gar keine Kennzeichnungspflicht. Weder Chip noch Tätowierung.
  • Sachsen-Anhalt:
    Chip-Pflicht besteht ab dem 6. Lebensmonat generell, sofern der Hund nach dem 01.03.2009 geboren wurde. Für Hund, die vor diesem Datum geboren wurden besteht eine Chippflicht nur dann, wenn der Hund als gefährlich eingestuft wurde. Der Chip muss vom Tierarzt gesetzt werden.
  • Schleswig-Holstein:
    Nur von den Behörden als gefährlich eingestufte Hunde müssen gechipt sein.
  • Thüringen:
    Alle Hunde müssen gechipt sein und dieser muss auch von einem Tierarzt gesetzt werden.

Wer jetzt glaubt, dass er, da er ja sowieso Hundesteuer zahlen muss, die Registration in den vorgeschriebenen Datenbanken nicht zahlen müsste: IRRTUM! Ist die Datenbank nicht generell schon kostenfrei, dann darfst du die Kosten selbst aufbringen. Dabei kann es zu erheblichen Unterschieden in den Gebühren kommen, je nachdem ob du online registrierst oder postalisch/telefonisch. In Niedersachsen macht das immerhin stolze 10 Euronen aus…

Die (allseits beliebte… *hust*) Hundesteuer

Um die kommt keiner herum!
Es sei denn, du willst es riskieren und meldest deinen Hund nicht an. Die Strafen, wenn man deinen Hund ohne Steuermarke antrifft, können allerdings heftig sein. Auch hier gibt es keine allgemeingültige Regel. Hundesteuer und deren Höhe und die Höhe der Geldbußen bei nicht-Anmeldung, ist immer und ausschließlich Sache der Kommune. Heißt: Es macht schon einen Unterschied ob du in einem Dorf oder der benachbarten Stadt wohnst. Selbst benachbarte Dörfer können unterschiedlich hohe Steuersätze haben.
Egal wo: Hundesteuer ist immer und überall in Deutschland Pflicht. Es gibt ein paar wenige Ausnahmen für z.B. Rettungs-, Therapie- und Jagdhunde (die auch beruflich zur Jagd eingesetzt werden) usw. Angemeldet werden muss aber jeder Hund und auch jeder Hund bekommt seine entsprechende Marke.

Grundsätzlich ist dein Hund sofort mit Einzug bei dir meldepflichtig. Da aber nicht alle immer so die Zeit und/oder Möglichkeit haben sofort beim Amt aufzuschlagen, gibt es in der Regel eine gewisse Karrenzzeit innerhalb der ein Hund angemeldet worden sein muss. Die liegt meist, wenn es überhaupt eine gibt, zwischen zwei und vier Wochen. Genaueres erfahrt ihr bei eurem zuständigen Amt.

Die zuständige Stelle findet ihr in aller Regel auch da, wo ihr das Einwohnermeldeamt findet.

Über Sinn oder Unsinn der Hundesteuer, Höhe und Gerechtigkeit verliere ich lieber kein Wort.
Tatsache wird die Hundesteuer mittlerweile gerne dazu benutzt, die Zahl der Hunde im eigenen Gebiet zu regulieren. Bei uns sieht das dann so aus, dass ein zweiter Hund nicht günstiger wird, sondern deutlich teurer. Damit müssen sich die meisten von uns auch leider von der Idee verabschieden, seiner Fellnase einen Spielkameraden zur Seite zu stellen. Es sei denn, ihr habt das Glück und die Kombi Hund & Katze funktioniert bei euch.

Wer glaubt, dass die Entrichtung der Hundesteuer von der Verpflichtung befreit, die Hinterlassenschaften seiner Fellnase von Gehwegen etc. zu beseitigen: FALSCH!
Mal abgesehen von der Pflicht ist es schlichtweg auch einfach höflich und sollte selbstverständlich sein. Ihr tretet doch auch nicht gerne in so einen Hundehaufen! Also beseitigt bitte einfach eure Tretminen. Keiner bricht sich dabei einen Zacken aus der Krone.

Sogenannte Listenhunde

Hier muss sehr gut aufgepasst werden.
Listenhunde sind i.d.R. Hunde der als allgemein gefährlich angesehenen Rassen. Bekannteste Vertreter sind z.B. der Pitbull, Bullterrier und Staffordshire. Auch Rottweiler und Dobermann tauchen immer wieder mal auf solchen Listen auf. Auch das ist mal wieder nicht einheitlich geregelt. Meist gibt es diese Listen schon auf Landesebene, teilweise aber auch auf kommunaler Ebene. Da hilft nur: Im Vorfeld sehr genau recherchieren.

Auf (künftige) Besitzer dieser Listenhunde kommen meist noch ganz andere Vorschriften zu. Teilweise muss man eine sogenannte Haltergenehmigung beantragen. Es wird also beantragt, dass ihr euch einen Listenhund anschaffen und halten dürft. Ohne diese Genehmigung dürft ihr nur eins: Vom Wunschhund träumen.

Vom Grundsatz her finde ich diese Regelungen gut. So genannte Kampfhunde heißen nicht umsonst so. Es war vor vielen Jahrhunderten tatsächlich mal ihre Aufgabe für ihr Herrchen/Frauchen bis in den Tod zu kämpfen. Was übrigens auch auf so manchen Hüte- und Wachhund ebenso zutrifft. Es liegt ihnen also in den Genen und hat nichts mit grundsätzlicher Böswilligkeit zu tun. Das ein solches Tier nur in Hände sollte, die auch wissen was sie tun, halte ich durchaus für den richtigen Weg. Diese Tiere aber von vornherein zu verteufeln ist absolut falsch und ungerecht. Nur mal so am Rande.

Sonstige gesetzliche Verpflichtungen

Ist endlich alles geschafft, der Hund bei euch eingezogen und angemeldet hören die gesetzlichen Vorgaben nicht auf!

Die Leinenpflicht

Na, was wohl… Natürlich nicht einheitlich geregelt. Auch hier zeichnen wieder die Kommunen verantwortlich wo anzuleinen ist und wo frei gelaufen werden darf. Im Zweifelsfall muss den zuständigen Ämtern auf den Zahn gefühlt werden. Auch die Hundeschulen und Tierärzte wissen in der Regel bescheid, wie es bei dir aussieht.

Als Faustregel bewährt hat sich:
Wo es öffentlich wird, man sich zwischen anderen Menschen bewegt und vor allem an Straßen, sollte man immer anleinen. Dient der eigenen Sicherheit und der des Hundes und ist schlichtweg auch höflich seinen Mitmenschen gegenüber. Nicht jeder liebt unsere Fellnasen so wie wir es tun. Ein bisschen Rücksicht schadet niemanden, fördert aber mit Sicherheit das Miteinander und die Sympathie gerade auch für uns Hundebesitzer.

In Wäldern wiederum ist nicht die Kommune zuständig, sondern die Waldgesetze des jeweiligen Bundeslandes. Und zwar wie folgt (Irrtümer vorbehalten und ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen:
    Generelle Leinenpflicht im Wald.
    Kleine Ausnahme NRW: Hunde auf dem Waldweg dürfen auch frei laufen.
  • Bremen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt:
    Außerhalb der sog. Brut- und Setzzeiten (1. März bzw. 1. April bis Mitte Juli) ist die Leinenpflicht aufgehoben. Innerhalb muss angeleint werden.
  • Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen:
    Keine Leinenpflicht in den Wäldern

ACHTUNG: Sofern keine Leinenpflicht herrscht, muss ein Hund jederzeit abrufbar sein und darf nicht wildern.

Die Maulkorbpflicht

JA! Auch die gibt es. Auch diese ist unterschiedlich geregelt und die entsprechenden Infos kriegt man bei den bereits mehrfach genannten Stellen. Im Regelfall betrifft diese Pflicht aber meist nur die sogenannten „gefährlichen“ Rassen. Behördlich kann allerdings jedem Hund eine Maulkorbpflicht verordnet werden, wenn dieser auffällig werden sollte.

Für Bahnreisende sei gesagt: Reist deine Fellnase ohne Transportbox, dann ist der Maulkorb absolute Pflicht. Unabhängig von Größe, Rasse oder Wesen deiner Fellnase. Mit Transportbox ist reisen auch ohne Maulkorb gestattet, wobei die Box möglichst geschlossen bleiben muss.

Beseitigung von Hundekot

Wie schon weiter oben bei der Hundesteuer erwähnt: Es sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Tatsächlich ist es mittlerweile aber auf jeden Fall in allen Kommunen Pflicht. Wer erwischt und/oder angezeigt wird muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Das Entsorgen der vollen Hundekotbeutel in öffentlichen Abfalleimern ist im Regelfall erlaubt. Man muss diese also nicht zwangsweise nach Hause mitnehmen und dort entsorgen. Die Hundekotbeutel, nebst praktische Spender, bekommt man in jedem Zoofachgeschäft und kosten um die 2-3 € pro Packung.

Vorschriften für den reisenden Hund

Hier greift als Gesetzesgrundlage EU-Recht. Gemäß diesem muss ein innerhalb der EU reisender Hund:

  1. Gegen Tollwut geimpft sein.
    Meistens darf diese Impfung nicht weniger als 21 Tage zurück liegen. D,h.: spätestens 3 Wochen vor Reise-Antritt muss die Fellnase geimpft worden sein. Wie lange diese Impfung zurückliegen darf, hängt als erstes vom benutzten Präparat ab. Es gibt unterschiedliche Präparate und die müssen eben zwischen 1-3 Jahre aufgefrischt werden.
  2. Einen sogenannten Heimtierausweis besitzen. Das ist im Grunde sowas wie ein Impfpass bei uns Menschen. Hierin sind alle Impfungen mit Datum und Präparat verzeichnet. Den bekommt man, wenn man ihn nicht schon bei der Anschaffung mitbekommen hat, bei jedem niedergelassenen Tierarzt.
  3. Eindeutig gekennzeichnet sein. Das kann auch eine Tätowierung sein, tatsächlich schreiben aber die meisten EU-Länder mittlerweile einen Chip vor. Informiert euch rechtzeitig.

Außerhalb der EU gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher Vorschriften, bis hin zu Quarantäne-Bestimmungen. Hier muss man dann schon sehr früh mit der Planung beginnen um nicht am Ende die Fellnase zurück lassen oder die Reise gar absagen zu müssen. Euer Tierarzt weiß meist zumindest wo ihr euch genauer über euer Reiseziel informieren könnt. Auch Konsulate sind für solche Fragen immer eine gute Anlaufstelle. Erwartet da aber nicht, dass die auch zwangsläufig deutsch sprechen nur weil ihr Konsulat in Deutschland steht.

Generell solltet ihr Reisepläne immer auch mit eurem Tierarzt besprechen. So ist zum Beispiel für Hunde, die ins Mittelmeergebiet reisen wollen, eine Impfung gegen Leishmaniose ggf. sogar vorgeschrieben.

Sodele… Glückwunsch! Du hast es geschafft.
Die wichtigsten Dinge sollten geklärt sein oder zumindest solltest du wissen, wo du deine Infos her bekommst. Ich hoffe jedenfalls, dass ich das meiste erklären und so manche Frage beantworten konnte.

Ich wünsche euch ein langes, glückliches und sorgenfreies Leben mit euren Fellnasen!

Vic
Über Vic 260 Artikel
Klein, bekloppt, chaotisch, unkonventionell und erwachsen werden ist nicht mehr drin. ;) Technik-affin, Spiele-Freak, Leseratte und noch so einiges mehr. Vor allem aber ohne meine Fellnase(n) total aufgeschmissen! Willkommen in meiner kleinen, verrückten (Märchen-)Welt. Noch Fragen? Dann fragt doch einfach! ;)

2 Kommentare

    • Hey Süße! Schön dich zu lesen. smile
      Tja… nachdem ja im Herbst auch Lucky gehen musste… wollte ich eigentlich erst Mal keine Fellnase mehr. Aber erklär das mal bitte deinem Schicksal. Das serviert dir dann einfach deine nächste Fellnase ungefragt. Als ob ich da nein sagen könnte… laugh

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